Legislation

Aufbereitung in Übereinstimmung
mit den geltenden Gesundheitsvorschriften

Das Gesetzesdekret Nr. 31 vom 02/02/01 zur Durchführung der Richtlinie Nr. 98/83/EG für die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch klärt, dass das Wasser als Lebensmittel zu betrachten ist und als solches geschützt werden muss.

Es richtet sich an alle, private und öffentliche Nutzer, aber auch an Hausverwalter, Leiter von Hotels, Restaurants, Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelindustrien. Für sie sind bei Nichteinhaltung seit dem 25. Dezember 2014 bedeutende finanzielle und strafrechtliche Strafmaßnahmen vorgesehen. Das Dekret legt verschiedene Parameter fest, darunter auch die maximale Konzentration von Natrium mit 200 mg/l und die empfohlene Konzentration von Kalzium, die zwischen 15 und 50° F liegen muss.

Genaue Grenzwerte bestätigen sowohl die Wichtigkeit von Kalzium in der Ernährung und zum Schutz vor Bluthochdruck und Herz-Kreislauf-Erkrankungen als auch die Gefahr durch einen zu hohen Natriumanteil, der bei Aufnahme nicht nur hypertensiv ist, sondern auch die elektrische Leitfähigkeit des Wassers erhöht und somit die Phänomene von Elektrokorrosion in den Metallen der Anlage erhöht.

  • Zum Schutz des LEBENSMITTELS WASSER und zum Schutz der Gesundheit der Menschen wurden unzählige Regelungen und Gesundheitsinformationen von den nationalen, internationalen Organen und der WHO erlassen.
  • Dekrete
  • Richtlinien
  • WHO-Anleitungen
  • Zum Schutz unserer Gesundheit sehen die aktuellen Gesundheitsvorschriften schwere finanzielle und strafrechtliche Strafmaßnahmen vor und verpflichten alle Nutzer, d.h. zivile, öffentliche Nutzer und die Lebensmittelindustrie, die Qualität des Wassers, das ihnen geliefert wird (point of entry) bis zum Wasserhahn (point of use) aufrechtzuerhalten. In der Lebensmittelindustrie gilt zudem die Auflage, dass die Speisen nur mit Wasser verarbeitet werden dürfen, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist. So wird der Wärmeaustausch der unzähligen Heizgeräte verbessert.

Aktuell gelten die folgenden Gesundheitsvorschriften:

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